Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (nachfolgend "EULA") regelt die Nutzung der von Juan Antonio López González (nachfolgend "Lizenzgeber") bereitgestellten Software durch den Endbenutzer (nachfolgend "Lizenznehmer"). Mit der Installation, dem Kopieren oder der sonstigen Nutzung der Software erklärt sich der Lizenznehmer mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden.

2. Lizenzgewährung
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Nutzungsrecht an der Software. Die Lizenz ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt.

3. Erlaubte Nutzung
Der Lizenznehmer darf die Software nur für den vorgesehenen Zweck und im Rahmen der erworbenen Lizenz nutzen.

4. Einschränkungen der Nutzung
Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

  • die Software zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu verleasen,

  • die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse-engineeren oder anderweitig zu modifizieren,

  • die Software oder Bestandteile davon an Dritte weiterzugeben,

  • die Software für illegale Zwecke zu verwenden.

5. Eigentumsrechte
Der Lizenzgeber bleibt ausschließlicher Inhaber aller Rechte an der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken und andere geistige Eigentumsrechte.

6. Haftungsausschluss und Gewährleistung
Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt, ohne ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen.

7. Updates und Support
Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Updates oder Support bereitzustellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

8. Laufzeit und Kündigung
Diese Lizenz gilt bis zur Beendigung. Der Lizenzgeber kann diese Lizenz jederzeit beenden, wenn der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieser EULA verstößt. Nach Beendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software und alle Kopien zu löschen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese EULA unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers.

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Fellbach, den 06.02.2024
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Hallerstr. 3 
D-70736 Fellbach